Google Analytics darf endlich bedenkenlos eingesetzt werden

Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, hat heute die Freigabe zum bedenkenlosen Einsatz von Google Analytics erteilt. Nach langen Gesprächen zwischen Herrn Caspar und Google konnte eine gesetzeskonforme Vorgehensweise zur Nutzung von Google Analytics definiert werden. Details hierzu erfahren Sie in der entsprechenden Meldung von Google.

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Zwang zur Rechnungssignatur endet

Rund elf Jahre nach ihrer Einführung soll mit dem 30. Juni die Verpflichtung enden, elektronische Rechnungen mit einer Signatur zu versehen. Auslöser für die Regelung ebenso wie für ihre Abschaffung waren Direktiven der EU. Für ab dem 1. Juli 2011 getätigte Umsätze können elektronische Rechnungen ohne besondere Formvorschriften erstellt und versendet werden. So sieht es zumindest das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (PDF) vor, das allerdings bislang nur vom Bundestag verabschiedet ist. Weiterlesen…

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neckermann.de – 1,2 Millionen Adressdaten gestohlen

neckermann.de hat am 26. Mai 2011 einen Hacker-Angriff auf Daten von 1,2 Millionen Gewinnspielteilnehmern bemerkt. Es seien ausschließlich Vornamen, Namen und E-Mail-Adressen entwendet worden, so das Unternehmen. Die Betroffenen wurden von neckermann.de über den Angriff informiert und vor unerwünschten E-Mails gewarnt. Der Online-Shop von neckermann.de wurde nicht angegriffen. Weiterlesen…

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sofortueberweisung.de durchforstet Bankkonten seiner Kunden

Der Online-Bezahldienst sofortueberweisung.de verschafft sich bei Zahlungsabwicklungen einen Überblick über das Bankkonto des Kunden. Der Leiter des bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig kritisiert die mangelhafte Transparenz der Datenschutzhinweise des Anbieters. Payment Network, Betreiberin des Online-Bezahldienstes sofortueberweisung.de, sichtet laut einem Bericht des NDR bei einer Online-Zahlungstransaktion neben dem aktuellen Kontostand auch die Umsätze der letzten 30 Tage, die Höhe des Dispokredits, die Höhe anderer Kontostände bei derselben Bank, sowie ausgeführte oder vorgemerkte Auslandsüberweisungen des Kunden. Weiterlesen…

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Die Pflicht zum “öffentlichen” Verfahrensverzeichnis

Nach § 4g Abs. 2 BDSG muss jede datenverarbeitende nicht-öffentliche Stelle ihre Verfahren automatisierter Datenverarbeitungen in einem Verfahrensverzeichnis dokumentieren und jedermann auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Daher spricht man hier im Allgemeinen vom “öffentlichen Verfahrensverzeichnis” oder auch vom “Jedermann-Verzeichnis”. Wichtig ist hierbei noch, dass es ausnahmslos für
alle Unternehmen gilt, unabhängig von Unternehmensgröße oder der Verpflichtung
zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie ausführlichere Informationen wünschen, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.

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Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht 2011 des LDI NRW

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Ulrich Lepper, legt den Bericht für die Jahre 2009 und 2010 vor. Er informiert über die Tätigkeit und die Entwicklung zu Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zugleich fordert er eine grundlegende Erneuerung der Datenschutzgesetze. Den kompletten Bericht 2011 finden Sie hier.

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Mehr Datenschutz bei Smartphones! Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden fordern die Hersteller von Smartphones und von Software für diese Geräte auf, mehr Datenschutz für die Nutzer zu gewährleisten.
Der NRW-Datenschutzbeauftragte betont in einer Presseerklärung, dass Verbesserungen für den Datenschutz bei Smartphones erforderlich sind.  Mehr dazu…

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Sichere Kennwörter – so geht’s

Datenpannen bei Sony, Ebay-Nutzer sind Ziel von Angriffen und auch bei Facebook gehts hoch her: Die Online-Welt wird immer unsicherer. Deshalb sollte man schon bei der Kennwort-Vergabe sorgfältig sein. BILD.de zeigt, wie Sie es den Hackern schwer machen!

Nicht zu kurz: Alles unter acht Zeichen ist vergleichsweise leicht zu knacken. Es gibt Programme, die einfach alle Zeichen durchprobieren. Machen Sie es ihnen nicht zu leicht und erstellen Sie zehn- oder mehrstellige Zeichenketten. Mehr…

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